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Sarrazin
Auch das OASE Team prüft derzeit strafrechtliche Schritte gegen Thilo Sarrazin wegen seiner unserer Ansicht nach unerträglichen rassistischen, antisemitischen, antimuslimischen und volksverhetzenden Äußerungen im und rund um die Veröffentlichung des Buches "Deutschland schafft sich ab".
Hier zunächst ein gutes, sachliches Interview mit dem Berliner Integrationsbeauftragten G.Piening zur Debatte aus der NZZ, erschienen am 1.9.2010
| «Sarrazin driftet ins Abseits»
Integrationsexperte erwartet positive Effekte durch Debatte in Deutschland
Vom deutschen Streit um die Thesen des Sozialdemokraten Thilo Sarrazin zur Migration könnte eine reinigende Wirkung ausgehen. Der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening sieht in der Debatte schon jetzt das demokratische Lager gestärkt, Sarrazin stehe alleine da.
NZZ Online: Überraschen Sie die Thesen Sarrazins? Der Sozialdemokrat ist auch schon in den vergangenen Jahren mit provokanten Aussagen aufgefallen.
Günter Piening: Das stimmt, aber jetzt muss man sagen, Sarrazin driftet ins Abseits. Als er noch hier in Berlin Finanzsenator war, hat er unter anderem die Gruppe der Arbeitslosen öffentlich lächerlich gemacht. Im vergangenen Jahr waren es dann die arabischen und türkischen Einwanderer, denen er mangelnden Integrationswillen vorwarf. Dafür bekam er noch eine gewisse öffentliche Unterstützung. Mittlerweile hat er alle Muslime im Visier. Mit seinem Buch versucht er dies theoretisch abzustützen. Das allerdings wird auf breiter politischer und gesellschaftlicher Front abgelehnt. Sarrazin steht mit seinen Thesen mittlerweile alleine da.
Wie beurteilen Sie aus der Sicht des Praktikers die Aussagen Sarrazins?
Sarrazin sieht ausschliesslich auf diejenigen, die sich offensichtlich kaum integrieren, und wählt auf dieser Basis sein statistisches Material aus. Er sieht eben nur die eine Seite der Medaille. Das Gefährliche an diesem Buch ist seine Interpretation der Statistik: Deutschland wird angeblich durch die Zuwanderung genetisch gesehen immer dümmer, mittlerweile spricht er auch von einem jüdischem Gen. Es sind Theorie-Versatzstücke, die nur ein Ziel haben: eine Grenze zu ziehen zu den Einwanderern. Sarrazin baut keine Brücken und sieht nicht, dass die muslimischen Einwanderer eine sehr heterogene Gruppe sind. Ich habe grosses Verständnis für diejenigen, die das rassistisch nennen.
(weiter lesen über den nachfolgenden Link zur NZZ...)
Günter Piening ist seit 2003 der Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration. Der 59-jährige Soziologe, der auch als Journalist und Pressesprecher gearbeitet hat, war zuvor Ausländerbeauftragter der Landesregierung im ostdeutschen Bundesland Sachsen-Anhalt.
Mehr lesen ... (neue zürcher zeitung (nzz))
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Kritik an Sarkozys Roma-Politik
Bericht der DW über Sarkozys Umgang mit den Roma Familien
In den vergangenen Wochen hat das französische Innenministerium 40 Lager von Roma auflösen lassen. Rund 700 Roma sollen nach Rumänien oder Bulgarien abgeschoben werden. Die Kritik an dieser Praxis wächst
| Politiker aus der konservativen Partei des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy kritisieren das Vorgehen gegen die Roma. Francois Goulard, konservativer Abgeordneter in der Nationalversammlung, sagte der Zeitung "Le Parisien" am Montag (16.08.2010), die "Politik ist schockierend." Die Regierung halte die Franzosen zum Narren, denn die Sicherheitsprobleme des Landes hätten nichts mit den Roma-Lagern zu tun.
Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hatte Ende Juli angekündigt, gegen illegale Siedlungen der Roma und Sinti vorzugehen. Ihre wilden Siedlungen und Wohnwagen-Burgen seien oft Quelle für Prostitution und Menschenhandel, so Sarkozy damals. Bestimmten Straftätern aus Einwandererfamilien solle die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden. Am Freitag räumten Polizisten in schwerer Schutzkleidung ein Roma-Lager in Langlet im Südwesten Frankreichs.
"Wie im Zweiten Weltkrieg"
Am Wochenende hatte schon der konservative Abgeordnete Jean-Pierre Grand das Vorgehen gegen die Roma als schändlich bezeichnet und mit "Zusammentreibungen" während des Zweiten Weltkrieges verglichen. Zwei Bürgermeister in der Region Paris haben Roma-Familien aus aufgelösten Lagerplätzen Notunterkünfte in Turnhallen eingerichtet. Nach Angaben von Hilfsorganisationen entstünden jetzt statt großer Roma-Lager viele kleine Wohnwagen-Camps.
Die Roma sammeln sich im Sommer auf ihren Fahrten durch Europa oft in Frankreich. Die meisten Roma, die sich in Frankreich aufhalten, haben einen rumänischen oder bulgarischen Pass. Als EU-Bürger können sie somit ungehindert in alle EU-Staaten einreisen, sie können aber auch abgeschoben werden, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen oder straffällig werden. Es gibt außedem noch sogenannte Landfahrer, das sind Roma mit französischem Pass.
Mehrheit für hartes Vorgehen
Der grüne Europa-Abgeordnete Daniel Cohn-Bendit sagte auf einem Parteitag der Grünen in Frankreich, die konservative Regierung betreibe "Ausgrenzungspopulismus auf Kosten der Minderheiten". Selbst die rechtsextreme Front National sieht in der Ausweisung der Roma nur ein Zeichen von Panikmache im Präsidentenpalast. Sarkozys Berater wollten so nur von den Skandalen der Regierunspartei bei der Finanzierung des Präsidentenwahlkampfs ablenken.
Der französische Innenminister Brice Hortefeux hatte vergangene Woche angekündigt, er wolle 300 der insgesamt 600 Roma-Lager in Frankreich räumen lassen. Am Wochenende demonstrierten bei Bordeux Roma mit Straßenblockaden gegen die drohende Räumung ihrer Lager. Nach Umfragen sind fast 80 Prozent der Franzosen für das harte Vorgehen der Regierung.
In Europa leben nach - alleridngs unzuverlässigen - Schätzungen bis zu zwölf Millionen Menschen, die zu den verschiedenen ethnischen Zweigen der Sinti und Roma gezählt werden können. Die meisten Roma leben in Südosteuropa, Spanien und Frankreich. In Deutschland gibt es ungefähr 70.000 Sinti und Roma. Die Roma sind im Mittelalter aus Indien nach Europa eingewandert. Früher war die Bezeichnung "Zigeuner" üblich, die heute als diskriminierend abgelehnt wird.
Autor: Bernd Riegert (dpa, afp)
Mehr lesen ... (deutsche welle )
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Residenzpflicht: Mehr Freizügigkeit für Asylbewerber und Geduldete in Berlin und Brandenburg
Abgestimmte Erlasse treten in Kraft – Neue Regelungen sehen Dauererlaubnisse für den Aufenthalt im jeweils
anderen Land vor – Körting und Speer kündigen Bundesratsinitiative zur Residenzpflicht an
- Presseerklärung der Senatsverwaltung für inneres in Berlin zur Lockerung der "Residenzpflicht" zwischen Berlin und Brandenburg -
| Berlin/Potsdam – Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung genießen jetzt in Berlin und Brandenburg deutlich mehr Freizügigkeit als bisher. Sie können ab sofort gebührenfrei eine Dauererlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, mit der sie sich im jeweiligen Nachbarland frei bewegen können.
Die Erlaubnis ist zeitlich befristet auf die Dauer der allgemein geltenden Aufenthaltsgestattung oder Duldung.
Das sehen abgestimmte Erlasse von Berlins Innensenator Ehrhart Körting und Brandenburgs Innenminister Rainer Speer vor, die am morgigen Donnerstag in Kraft treten. Von den neuen Erlassen sind in Brandenburg
etwa 1.100 Asylbewerber und 1.700 Geduldete betroffen, in Berlin ca. 1.700 Asylbewerber und etwa 3.500 Geduldete. Die Dauererlaubnis zum Aufenthalt im Nachbarland berechtigt zum vorübergehenden Besuch,
nicht aber dazu, den dauerhaften Wohnsitz dorthin zu verlagern.
Körting: „Für Asylbewerber und Geduldete haben wir ein Stück mehr Freiheit geschaffen. Lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen: Ein Asylbewerber, der in Potsdam oder Berlin zur Schule geht, konnte
bisher nicht mit seinen Klassenkameraden gemeinsam einen Ausflug in die Nachbarstadt zum Kinobesuch oder zum Baden machen, weil er sich nur in der jeweiligen Stadt aufhalten durfte. Ab sofort betrachten Berlin
und Brandenburg sich in dieser Frage als einheitliche Region. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass Straftäter und andere, die derartige Freiheiten missbrauchen, keine Vergünstigungen erhalten.“
„Die neuen Erlasse schaffen in der gesamten Region Berlin-Brandenburg pragmatische und vernünftige Regelungen
zum vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen Land. Nachvollziehbare Anlässe dafür kann es viele geben: Sport, Kultur, Religionsausübung, Ausbildung, Besuche bei Freunden und Familie. Beschränkungen werden – soweit dies auf Landesebene rechtlich möglich ist – in sinnvoller Weise aufgehoben.
Damit entfällt in Brandenburg viel Aufwand, der bisher bei der Bearbeitung und Entscheidung von entsprechenden Anträgen getrieben werden musste. Die von Landkreis zu Landkreis oftmals sehr unterschiedliche Verwaltungspraxis wurde von den Betroffenen als schwer zu verstehende Ungleichbehandlung wahrgenommen.
Diesem Kritikpunkt ist nun angesichts der in Zukunft einheitlichen Verfahren die Grundlage entzogen“,
sagte Speer.
Bisher mussten die Betroffenen vor jedem Verlassen ihres Aufenthaltsbezirks bei der zuständigen Ausländerbehörde
eine Erlaubnis beantragen und hierfür Grund und Ziel der Reise darlegen. Ohne eine solche Erlaubnis durfte etwa ein Asylbewerber nicht einmal mit dem Regionalexpress von Potsdam nach Frankfurt (Oder) über Berlin fahren, weil dabei Berliner Gebiet durchquert wurde. In Zukunft ist nur noch ein einziger Antrag erforderlich, um eine Dauererlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen Land zu erhalten. Dabei handelt es sich um die bislang bundesweit großzügigste Regelung für die Erteilung von Verlassenserlaubnissen. Insofern beschreiten Berlin und Brandenburg im Rahmen einer engen Zusammenarbeit
beider Landesregierungen gemeinsam Neuland.
Die Dauererlaubnis soll nur in Ausnahmefällen verweigert werden. Dies gilt für verurteilte Straftäter und für Personen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, auch wenn ihr Verfahren wegen des Besitzes nur geringer Mengen an Rauschgift eingestellt wurde. Ebenfalls nicht erteilt wird die Erlaubnis bei konkreter Missbrauchsgefahr, insbesondere wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen.
Stellt sich heraus, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Asylverfahrens nicht mehr gewährleistet ist oder dass Geduldete ihre Rückführung vorsätzlich verzögern, indem sie ihre Identität verschleiern oder bei der Passbeschaffung nicht mitwirken, wird die Erlaubnis widerrufen.
Körting und Speer kündigten zugleich eine gemeinsame Initiative beider Länder an, über den Bundesrat Änderungen der bundesrechtlichen Vorschriften zur Residenzpflicht zu erreichen. Ziel sei es, Bundesländern
zu ermöglichen, die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern und Duldungsinhabern in angrenzenden Bundesländern allgemein zu erlauben, ohne dass dazu erst eine gesonderte Erlaubnis beantragt werden müsse,
erläuterten sie. Eine generelle Aufhebung der Residenzpflicht über die Landesgrenze hinaus lässt das Bundesrecht
bisher nicht zu.
In Brandenburg sollen sich Geduldete zukünftig grundsätzlich im gesamten Land aufhalten dürfen. Damit wird die von einigen Ausländerbehörden in Brandenburg bislang praktizierte Beschränkung des Aufenthalts auf den Bezirk der Behörde – d.h. den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt - landesweit zugunsten der Betroffenen
vereinheitlicht.
Mehr lesen ... (Senatsverwaltung für Inneres Berlin)
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Kabinett schafft Reisefreiheit für Asylbewerber in Brandenburg
| Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgenehmigung können sich künftig innerhalb von Brandenburg ohne Erlaubnis der Ausländerbehörden frei bewegen. Eine entsprechende Verordnung von Innenminister Rainer Speer (SPD) hat am Dienstag das rot-rote Kabinett verabschiedet. Die Verordnung soll schon in Kürze in Kraft treten.
Mehr lesen ... (www.residenzpflicht.info)
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Keine Abschiebungen ins Elend!
PRO ASYL-Protestaktion gegen die Abschiebungen von Roma und anderen Minderheiten in den Kosovo
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Einladung zur öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 28.6. um 15 h. zu diesem Thema
| Gemeinsam mit bereits jetzt weit mehr als 3.000 Unterstützerinnen und Unterstützern protestiert PRO ASYL mit E-Mails an die Verantwortlichen gegen Abschiebungen in den Kosovo.
Am 14. April 2010 wurde das Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo unterzeichnet. Minderheiten wie Roma und Ashkali droht die Abschiebung in Elend und Unsicherheit. Bis zu 2.500 Menschen pro Jahr sollen nach dem Willen der Innenminister zurückgeschickt werden. Im Kosovo erwartet die Abgeschobenen buchstäblich ein Leben am Rande der Müllkippe – etwa in kontaminierten Lagern. Ihre Häuser sind zerstört oder längst von Albanern in Besitz genommen. Der Zugang zu Arbeit, Bildung, sozialen Einrichtungen und gesundheitlicher Versorgung bleibt ihnen trotz gegenteiligen offiziellen Bekundungen weitgehend versperrt. Ihre in Deutschland geborenen Kinder können sich weder auf albanisch noch serbisch verständigen und finden dort keine Lebensperspektive.
PRO ASYL startet deshalb eine Protestaktion an die Innenminister: „Keine Abschiebungen ins Elend!“ Beteiligen Sie sich mit E-Mails und Fotos
über den nachfolgenden Link am Ende der Seite:
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Wichtig auch folgender Termin anbei:
Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 28.6. 15 h.
28.06.10: Öffentliche Anhörung zu Kosovo-Abschiebungen im Bundestag
Sachverständigenanhörung zur Abschiebung von Roma in den Kosovo im Innenausschuss des Deutschen Bundestags
Der Innenausschuss des Bundestags führt am Montag 28.06.2010 eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu den Anträgen der grünen Bundestagsfraktion und der Linksfraktion zur Abschiebung von Minderheitenangehörigen (vor allem Roma) in den Kosovo durch.
Ort und Zeit:
Die Anhörung findet statt am
* Montag, den 28.6. 2010
* von 15 - 18 Uhr
* im Paul-Löbe-Haus, Raum E 200, Konrad-Adenauer-Str. 1, 11011 Berlin
(gegenüber vom Bundeskanzleramt, S-Bahn Hauptbahnhof, U-Bahn Bundestag).
Als Experten gehört werden voraussichtlich
* Dr. Christian Schwarz-Schilling
* Johannes Wedenig, Unicef Kosovo
* Stephan Dünnwald für PRO ASYL
* Sebastian Ludwig, Diakonisches Werk
* ein Vertreter des BAMF
* je ein "Rückführungsexperte" aus Niedersachsen und aus NRW
Anmeldung:
Interessierte Zuhörer müssen sich vorher anmelden beim Sekretariat des Innenausschuss mit Angabe von Namen und Geburtsdatum:
Email: innenausschuss@bundestag.de
Tel. 030 227 32858
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/index.jsp
Am der Eingangskontrolle ist ein Ausweisdokument vorzulegen.
weiter Infos auf der Seite des Flüchtlingsrates Berlin
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=493
Mehr lesen ... (Pro Asyl / Flüchtlingsrat Berlin )
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Flüchtlinge sind keine Paketpost
Pro Asyl und der italienische Flüchtlingsrat drängen auf eine Überarbeitung der Dublin II Verordnung, die EU Kommission hat einen Vorschlag
erarbeitet
| In Rom wurden diese Woche die Ergebnisse des Dubliners-Projekts vorgestellt. Initiiert vom italienischen Flüchtlingsrat (CIR) und in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und sechs Partnerorganisationen aus anderen EU-Staaten, darunter PRO ASYL, wurden 75 Interviews mit von der Dublin II-Verordnung betroffenen Asylsuchenden durchgeführt. Dadurch konnten die Probleme, die das Dublin-System verursacht, aufgezeigt und illustriert werden.
„Flüchtlinge sind keine Paketpost“, sagte ein Afghane, als er seine Odyssee durch Europa beschrieb. Nach der Dublin II-Verordnung ist der EU-Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig, über den der Asylsuchende die EU erreicht hat. Gelingt Asylsuchenden bei ihrer Flucht die Weiterreise etwa nach Deutschland, werden sie in der Regel zurücküberstellt. Die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen werden dadurch mit überproportional vielen Asylgesuchen konfrontiert und sind völlig überfordert, wie man am Beispiel Griechenland beobachten kann. Die Verordnung führt auch dazu, dass Asylsuchende häufig inhaftiert werden, bis der für den Asylantrag verantwortliche EU-Staat ermittelt wurde. Selten werden sie dabei über das Prozedere und ihre Rechte aufgeklärt.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur dringend notwendigen Überarbeitung der Dublin II-Verordnung vorgelegt, der derzeit im Europaparlament verhandelt wird. Das Dublinsystem ist inhuman und missachtet die Rechte von Flüchtlingen und Migranten. Neben vielen weiteren drängenden Fragen müssen bei einer Überarbeitung der Verordnung dringend die Bedürfnisse von unbegleiteten Minderjährigen stärker berücksichtigt werden.
Mehr lesen ... (pro asyl )
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Bundestagsabgeordnete und Menschenrechtler/innen fordern Abschiebungsschutz für Roma
Zum 08. April, dem Internationalen Tag der Roma, fordern prominente Bundestagsabgeordnete und Menschenrechtler/innen mit dem Oster-Appell 2010 ein humanitäres Bleiberecht für Roma aus dem Kosovo. "Deutschlands historische Verantwortung gegenüber den Roma kann sich nicht allein in historischen Gedenkveranstaltungen erschöpfen", heißt es in dem Appell.
Auch die OASE Berlin unterstützt dieses Appell mit Nachdruck und gehört zu dessen Mitunterzeichnern.
| Oster-Appell 2010
Es ist nun schon fast 10 Jahre her, dass der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2000 zu mitternächtlicher Stunde einen sehr denkwürdigen Beschluss gefasst hat. Der Beschluss wurde von den Bundestagsabgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen und hatte die Überschrift „Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik beachten“.
Damals ging es vor allem um die Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina. Aber bereits damals wurde in dem Antrag auf das besonders schwere Schicksal der Roma hingewiesen, die fast überall erheblicher Diskriminierung ausgesetzt sind. Leider hat sich an dieser Situation bis heute nicht viel geändert. Sie sind fast überall vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt und leben am Rande der Gesellschaft. Wir appellieren daher an alle politisch Verantwortlichen, sich weiterhin an die humanitären Grundsätze, zu denen wir uns am 30.06.2000 bekannt haben, gebunden zu fühlen.
Wer diese Rückführungsgebiete der Roma kennt, das allgegenwärtige Elend, die aus der Diskriminierung resultierende Chancenlosigkeit, der wird verstehen, dass manche dieser Flüchtlinge alles, aber auch wirklich alles versuchen, um diesem Schicksal zu entgehen. In unserem seinerzeitigen Beschluss haben wir mit Nachdruck von allen staatlichen und parlamentarischen Vertretern auf allen Ebenen (Abgeordnete, Innenminister, Ministerpräsidenten, Bundesregierung) um einen sensibleren Umgang mit Flüchtlingen gebeten, die nicht in Sicherheit und Würde zurückkehren können.
Deutschlands historische Verantwortung gegenüber den Roma kann sich nicht allein in historischen Gedenkveranstaltungen erschöpfen. Deutschland hat sich zur historischen Verantwortung für den Holocaust an den Juden bekannt und praktische Maßnahmen wie ausländerrechtliche Sonderregelungen in diesem Zusammenhang ergriffen; siehe zum Beispiel die gesetzliche Regelung für jüdische Kontingentflüchtlinge. Gegenüber den Roma scheint die historische Verantwortung in der Praxis keinerlei Niederschlag zu finden. Wie anders lässt es sich erklären, dass routinemäßig Roma und darunter auch Alte, Kranke, Kinder und Jugendliche jetzt in den Kosovo abgeschoben werden, ohne dass politisch Verantwortliche gegenüber solchen Maßnahmen Einhalt gebieten und unserer Verantwortung gegenüber den Roma gerecht werden.
Die nach Deutschland geflüchteten Roma, haben sich in vielen Fällen eine Existenz aufgebaut. Die Kinder, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind, sind längst integriert und sehen Deutschland als ihre Heimat an. Einige konnten von den Bleiberechtsregelungen profitieren, andere aufgrund zu restriktiver Ausschlusskriterien jedoch nicht. Für diese jungen Menschen sind diese Abschiebungen eine erste entsetzliche Vertreibung - für die älteren Generationen allerdings ein Schicksal, das sie nun zum Teil bereits mehrmals im Laufe ihres Lebens erdulden mussten.
Viele der heute hier Unterzeichnenden haben bereits im Jahre 2000 einen entsprechenden Appell an die Ministerpräsidenten der Länder gerichtet. Wenn man die damals aufgeführten Grundsätze tatsächlich beachtet hätte, würden wir heute nicht erneut vor dieser Misere stehen, dass Roma sehenden Auges ins Elend abgeschoben werden. Wir wissen, dass auch die Mitarbeiter vieler Ausländerbehörden Zweifel plagen, ob sie verantworten können, was ihnen der Vollzug des Gesetzes zumutet: die Abschiebung.
Die Herkunftsländer, die sich mit der Rücknahme ihrer geflüchteten Landsleute einverstanden erklärt haben, haben keinen Handlungsspielraum, denn sie sind auf die Unterstützung Deutschlands und der EU angewiesen. Dennoch haben nicht nur Menschenrechtsorganisationen wie UNHCR oder Amnesty International, sondern auch die kosovarische Regierung auf die prekäre Situation hingewiesen, dass eine Rückkehr in Würde – das ist der international menschenrechtliche Maßstab - nicht möglich ist.
Trotz des Bundestagsbeschlusses vom 30.06.2000 und internationaler Warnsignale haben die zuständigen Stellen von dieser Rückführungspolitik zeitweise, nicht aber grundsätzlich Abstand genommen. Es ist hohe Zeit, dass aufgrund dieser Erfahrungen entsprechende Veränderungen und Anpassungen der Ausländergesetze vorgenommen werden, da diese zu früheren Zeiten ganz andere Ziele beinhalteten als heute. Die unreflektierte Anwendung dieser durch die veränderten Umstände überholten Gesetze führt zu unerträglichen Zwängen für alle Betroffenen.
Wir fordern daher mit aller Entschiedenheit, die Konsequenz zu ziehen und zeitgemäße und besser durchdachte Entscheidungen zu treffen, und diesen Flüchtlingsfamilien endlich einen rechtmäßigen Aufenthalt aus humanitären Gründen zu erteilen und sie so vor einer Abschiebung zu schützen und von ihrer existentiellen Angst zu befreien.
(zur Erklärung und den Unterzeichnern des Appells siehe folgenden Link)
Mehr lesen ... (Flüchtlingsrat Berlin)
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Anhörung zur Residenzpflicht im Berliner Abgeordnetenhaus
Sachverständige: Die Residenzpflicht muss weg.
Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Berlin vom 22.02.2010
| Bei der heutigen Anhörung im Abgeordnetenhaus ließen die Sachverständigen Beate Selders, Rolf Stahmann und Georg Classen keine Zweifel daran, dass die Residenzpflicht einem staatlich verordneten Integrationsverbot gleichkommt und umgehend abgeschafft werden muss. Rechtliche Möglichkeiten dafür gibt es bereits.
Rechtsanwalt Rolf Stahmann erläuterte, dass mit Hilfe einer Verwaltungsvereinbarung eine Zusammenlegung Berlins und Brandenburgs zu einem gemeinsamen Residenzpflichtbereich möglich ist.
Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat: "Schon jetzt ist eine erhebliche Erleichterung für die Betroffenen möglich, wenn die Ausländerbehörden ihre Ermessensspielräume voll ausschöpfen würden." Er fordert eine großzügigere Praxis der "Urlaubsscheine" für Geduldete und Asylsuchende. Die Ausländerbehörden könnten beispielsweise bei der regulären Verlängerung der Aufenthaltspapiere generelle Verlassenserlaubnisse erteilen, die genauso lange wie der Aufenthaltstitel gültig seien. Brandenburg kann zudem sofort auf die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf den Landkreis verzichten und den Residenzpflichtbereich auf das gesamte Bundesland ausweiten.
Die ausführliche Stellungnahme des Berliner Flüchtlingsrates ist hier abrufbar.
Der Flüchtlingsrat Berlin fordert den Senat von Berlin auf, schnell konkrete Schritte im Sinne der betroffenen Flüchtlinge einzuleiten. Die Verhandlungen mit dem Land Brandenburg über die Zusammenlegung zu einem gemeinsamen Residenzpflichtbereich dürfen nicht durch unnötige Prüfaufträge auf den Sankt Nimmerleinstag aufgeschoben werden!
Zudem sollen die Länder Berlin und Brandenburg die heute von Innensenator Körting in Aussicht gestellte gemeinsame Bundesratsinitiative zur Aufhebung der Residenzpflicht für asylsuchende und geduldete Flüchtlinge baldmöglichst einbringen.
Mehr lesen ... (Flüchtlingsrat Berlin mit Hinweisen auf Presseberichte und ausführliche Stellungnahmen)
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Das Mädchen aus Vietnam
Lynn Pham ist von einer Schlepperbande aus ihrer Heimat nach Berlin gebracht worden. Sie sollte hier Geld für ihre Familie verdienen. Jetzt hat sie Schulden - und Angst.
Ein Bericht in der Berliner Zeitung von Juliane Inozemtsev über ein vietnamesisches Mädchen und ein typisches Schicksal.
| Lynn Pham hat ihr Bett ganz dicht an das ihrer Zimmergenossin herangeschoben. Vor der Mädchen-Schlafecke steht, wie eine Schutzwand, ein großer Kleiderschrank. Wenn man aus Lynns Wohnheimfenster blickt, sieht man eingezäuntes Bauland, dahinter einen Supermarkt und ringsumher Plattenbauten. "Hier ist es trotzdem viel besser als zu Hause", sagt sie und schaut in den grauen Himmel. "Unser Leben auf dem Land in Vietnam war hart und elend. Ich habe von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gearbeitet, und wir wären trotzdem fast verhungert." Mit ihrer Mutter, der Großmutter und den zwei jüngeren Schwestern teilte sie sich in ihrem Heimatdorf ein Zimmer in einer winzigen, zugigen Hütte.
Lynn ist 16 Jahre alt, sie ist illegal nach Deutschland gekommen und lebt nun, ebenso wie 19 weitere Jugendliche aus Vietnam, in einem Wohnheim für minderjährige Asylsuchende im Berliner Stadtteil Hellersdorf. Die vietnamesischen Jugendlichen bilden in Berlin schon seit Jahren die größte Gruppe unter den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden.
Verzweifelt, aber ruhig
Im vergangenen Sommer wurde Lynn, noch 15-jährig, von ihren Verwandten mit einer Schlepperbande nach Deutschland geschickt. Das Mädchen sollte hier Geld verdienen, um die Not der Familie in Vietnam zu lindern. Doch nach ihrer Ankunft wurde ihr schnell klar, dass dies nicht so leicht sein würde. Als Asylbewerberin hat sie keine Arbeitserlaubnis bekommen. Mittlerweile wird sie von den Schulden, die sie bei den Schleppern hat, erdrückt. Man sieht Lynn nicht an, wie verzweifelt sie ist. Äußerlich wirkt sie völlig ruhig, Vietnamesen lernen schon in frühester Kindheit, ihre Gefühle Fremden gegenüber stark zu kontrollieren.
"Als mein Onkel mir sagte, dass ich allein nach Europa gehen müsse, wollte ich das zuerst nicht und habe sehr geweint", sagt sie. "Aber ich wusste, dass es nicht anders geht, wenn wir überleben wollen."
(weiter lesen)
Mehr lesen ... (Berliner Zeitung )
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Bleiberechtsbeschluss vom 04.12.09
Pressemittelung über die Verlängerung der Altfallregelung ("Bleiberecht") vom 4.12.09 sowie den Text der Regelung über den Link im
Anschluss an den Text - nachfolgend ein Kommentar dazu im FREITAG
| P R E S S EM I T T E I L U N G Bremen, 4.Dez. 2009
Innenminister verständigen sich über Altfallregelung
Die Innenminister und -senatoren der Länder haben unter Vorsitz von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer am 3. und 4. Dezember in Bremen getagt. An den Beratungen hat auch der neue Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière teilgenommen.
Zu den zentralen Themen der Konferenz gehörten die Altfallregelung nach dem Aufenthaltsgesetz,der Polizeieinsatz in Afghanistan und die Gewalt gegen Polizeibeamte sowie der Einsatz der Polizei bei Fußballspielen.
Altfallregelung
Die Innenminister und -senatoren sind der Auffassung, dass in Bezug auf die zum Jahresende auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ gemäß § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG Anschlussregelungen getroffen werden sollten. Sie treffen daher im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern auf der Grundlage von §
23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG Anordnungen folgenden Inhalts:
Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mindestens für die letzten sechs Monate zumindest eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen oder
bis zum 31.01.2010 für die kommenden sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung glaubhaft nachweisen können, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG bis zum 31.12.2011 erteilt.
Bei Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die zwischen dem 1.07.2007 und dem 31.12.2009 entweder ihre Schul- oder Berufsausbildung mit einem Abschluss
erfolgreich beendet haben oder sich derzeit in einer Berufsausbildung befinden und bei denen deshalb erwartet werden kann, dass sie sich in unsere Gesellschaft erfolgreich integrieren und sie zukünftig ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern werden, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG für zwei Jahre erteilt.
Im Übrigen können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht gemäß § 104 Absatz 5 AufenthG verlängert werden kann, für die Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG erlangen, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige
durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben, und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.
Die erneute Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wird mit der Maßgabe erteilt, dass wie bisher zum Inhaber kein zusätzlicher Familiennachzug zulässig ist (§ 29 Abs. 3 S. 3 AufenthG) und der Inhaber wie bisher von der Aufenthaltsverfestigung (Erteilung einer Niederlassungserlaubnis) ausgeschlossen ist.
Im Übrigen müssen jeweils die Voraussetzungen des § 104a AufenthG weiter vorliegen.
Im Bundesgebiet lebende Ehegatten und minderjährige Kinder können einbezogen werden.
Mehr lesen ... (Text der Regelung: Senator für Inneres und Sport, Bremen)
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